Schulpauschale: Land will der Stadt freie Hand geben
1,2 Millionen Euro pro Jahr - Landesregierung: Zusätzliche Mittel - Zimdars: Gerechtere Verteilung zwischen Städten
Stolberg. Größere Verantwortung, aber auch größere Handlungsspielräume: Das
neue Konzept, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Städten für das laufende
Jahr erstmalig anbietet, soll unter dem Strich Vorteile für alle Beteiligten
haben: Auf der Basis des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2002 will die
Landesregierung entgegen der bisherigen Praxis eine Pauschale zur Verfügung
stellen, mit der die Städte im Bereich des Schulbaus und der Schulsanierung
selbstständig wirtschaften können. Die Zeiten, in denen Kommunen projektbezogene Förderanträge stellen müssen
und zur Aufstellung eines detaillierten Verwendungsnachweises verpflichtet
sind, sollen demnach passé sein.
Bei der Stadt Stolberg stößt der Plan grundsätzlich auf Zustimmung
Allein die praktische Umsetzung mag noch niemand so recht beurteilen wollen, denn:
«Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist noch nicht veröffentlicht worden, und
solange dies nicht geschehen ist, können wir auch die Umsetzung auf
kommunaler Ebene nicht organisieren», so Schulamtsleiter Udo Griese
gegenüber der SZ.
Klar ist derweil, dass insgesamt rund 500 Millionen Euro für den Bau, die
Modernisierung und Sanierung sowie Erwerb, Miete und Leasing von
Schulgebäuden anno 2002 zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen entsprechend der Schülerzahlen auf die einzelnen Städte und
Gemeinden verteilt und - darauf legt die Landesregierung großen Wert - als
zusätzliche Mittel eingesetzt werden. 175 Euro pro Schüler sind als
Verteilungsschlüssel festgelegt worden - bei geschätzten 6500 Schülern würde
das für die Stadt Stolberg Mittel in einer Höhe von gut 1,2 Millionen Euro
bedeuten.
Ob dieser Betrag über oder unter den bisherigen Zuwendungen liegt, lässt
sich laut Dr. Wolfgang Zimdars nur schwer einschätzen. «Unsere
projektbezogenen Mittel waren in den vergangenen Jahren sehr schwankend»,
berichtet der städtische Kämmerer. «Man müsste den Mittelwert von mindestens
zehn Jahren bilden, um eine halbwegs verlässliche Zahl zu erhalten.»
Unabhängig davon sieht Zimdars in der geplanten neuen Regelung jedoch einen
großen Vorteil: «Die Verteilung der Mittel wird gerechter, weil es eine
klare Berechnungsgrundlage gibt.»
Bis zur Auszahlung der in Aussicht gestellten Gelder durch das Land dürfte
allerdings noch einige Zeit vergehen. Und auch danach gibt es für die Stadt
noch einiges zu tun: Wie die Gelder demnächst innerhalb der Stadt verteilt
werden und welche Prioritäten gesetzt werden, müssen Verwaltung und auch
Politik erst noch entscheiden.
Unabhängig davon sind die laufenden Arbeiten sowie größere, bereits
beschlossene Maßnahmen laut Zimdars gesichert. Die Dach- und
Fassadensanierungen in der Grundschule Büsbach beispielsweise werden ebenso
wie die Fassaden- und Brandschutzarbeiten in der Grundschule Mausbach aus
dem bereits genehmigten Etat des Hochbauamtes finanziert.
Michael Grobusch, Stolberger Zeitung, 21.01.2002