Beitragsordnung
in der Fassung vom 15. Juni 2018
§ 1 — Allgemeines
Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige
Zuwendungen und Spenden aufgebracht werden. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der
Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.
§ 2 — Beiträge, Zahlungsweise und Fälligkeit
1. Der Jahresbeitrag beträgt 10 Euro. Die über diesen Mindestbetrag hinausgehenden Beträge
gelten als Spenden.
2. Der Jahresbeitrag ist erstmalig beim Eintritt, sonst bis zum 1. Oktober des Geschäftsjahres
fällig.
3. Ehemalige Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums zahlen innerhalb der ersten
fünf Jahre nach Verlassen der Schule einen ermäßigten Beitrag von 5 Euro. (1)
4. Bleibt ein zur Beitragszahlung verpflichtetes Mitglied zwei Jahre mit dem Beitrag in Rückstand,
so hat der Vorsitzende eine nochmalige Aufforderung zur Zahlung an das Mitglied zu richten.
Bleibt auch diese erfolglos, so erlischt die Mitgliedschaft.
§ 3 — Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die
Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen
wird.
(1) Die Mitgliedschaften ehemaliger Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums der
Abiturjahrgänge 2014-2017, die vor Inkrafttreten dieser Beitragsordung begonnen haben,
bleiben aufgrund der zur Zeit des Beginns der Mitgliedschaft gültigen Satzung innerhalb
der ersten fünf Jahre nach Verlassen der Schule beitragsfrei.