Verein der Ehemaligen und
Freunde des Goethe-Gymnasiums


Lerchenweg 5, 52223 Stolberg
mail@goethes-freunde.de






Beitragsordnung
in der Fassung vom 15. Juni 2018


§ 1 — Allgemeines

Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen und Spenden aufgebracht werden. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.


§ 2 — Beiträge, Zahlungsweise und Fälligkeit

1. Der Jahresbeitrag beträgt 10 Euro. Die über diesen Mindestbetrag hinausgehenden Beträge gelten als Spenden.
2. Der Jahresbeitrag ist erstmalig beim Eintritt, sonst bis zum 1. Oktober des Geschäftsjahres fällig.
3. Ehemalige Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums zahlen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Verlassen der Schule einen ermäßigten Beitrag von 5 Euro. (1)
4. Bleibt ein zur Beitragszahlung verpflichtetes Mitglied zwei Jahre mit dem Beitrag in Rückstand, so hat der Vorsitzende eine nochmalige Aufforderung zur Zahlung an das Mitglied zu richten. Bleibt auch diese erfolglos, so erlischt die Mitgliedschaft.


§ 3 — Gültigkeit der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.


(1) Die Mitgliedschaften ehemaliger Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums der Abiturjahrgänge 2014-2017, die vor Inkrafttreten dieser Beitragsordung begonnen haben, bleiben aufgrund der zur Zeit des Beginns der Mitgliedschaft gültigen Satzung innerhalb der ersten fünf Jahre nach Verlassen der Schule beitragsfrei.


KURZE MELDUNGEN

Die neuesten Artikel des aktuellen Rundschreibens als PDF-Datei.


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